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ABLAUF

Die nachfolgenden Textabschnitte beziehen sich auf Therapien als Leistung der privaten Krankenversicherung / Beihilfe.

Umfang und Frequenz von Therapien und Beratungen auf Basis einer Selbstzahler*innen-Vereinbarung können davon abweichend individuell festgelegt werden. 

VOR DER THERAPIE

Vor Beginn der eigentlichen Therapie werden üblicherweise zunächst 5 probatorische Sitzungen durchgeführt. Sie dienen dazu, festzustellen, inwieweit eine behandlungsbedürftige psychische Symptomatik vorliegt, was wierderum die Grundlage für die Beantragung einer Psychotherapie darstellt. Darüber hinaus sollen die Sitzungen aber auch einem gegenseitigen Kennenlernen dienen, sodass Sie sich zunächst persönlich einen Eindruck von meiner Person, meiner Arbeitsweise und meinem therapeutischen Angebot machen können, bevor Sie sich für eine Therapie in meiner Praxis entscheiden.

Anschließend folgt ggf. die Beantragung einer Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse. Je nach Krankenkasse kann die Anzahl der beantragbaren Stunden variieren. In der Regel umfasst eine Verhaltenstherapie aber zwischen 20 und 60 Sitzungen. Diese finden in der Regel einmal pro Woche zu einem festen Termin statt und dauern jeweils 50 Minuten.

Einige Krankenkassen verlangen für die Beantragung der Therapie einen ausführlichen therapeutischen Bericht, welcher dann in anonymisierter Form durch unabhängige Gutachter*innen geprüft wird. Da dies etwas Zeit in Anspruch nimmt, muss zwischen der Beantragung und der Bewilligung der Therapie mit einem zeitlichen Abstand von ca 3-6 Wochen gerechnet werden, in dem zunächst keine weiteren Sitzungen stattfinden.

IN DER THERAPIE

Zu Beginn der Behandlung wird i.d.R. gemeinsam herausgearbeitet, welche Bedingungen Ihrer Lebensgeschichte und Ihrer aktuellen Lebenssituation zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik beigetragen haben und weiter beitragen. Davon ausgehend werden gemeinsam die Therapieziele und der Behandlungsplan festgelegt. Ziel der Verhaltenstherapie ist in der Regel eine aktive Veränderung des eigenen Handelns, Denkens und Fühlens. Diese findet dabei sowohl in der Therapie selbst, als auch zwischen den einzelnen Sitzungen statt, z.B. durch die gezielte Erprobung neuer Verhaltensweisen.

KOSTEN

PRIVAT VERSICHERTE

In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn dies Gegenstand Ihres Vertrages ist. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Manche Privatversicherungen erstatten "nur" den 1,6-fachen Satz. Die Rechnung erfolgt jedoch üblicherweise auf der Basis der Gebührenordnung der Psychotherapeuten nach dem 2,3-fachen Satz. 

Bitte informieren Sie sich in Ihren Unterlagen und bei Ihrer Versicherung über die notwendigen Schritte der Beantragung und die Höhe der Kostenübernahme. Es empfiehlt sich, bereits vor dem ersten Termin abzuklären, mit welcher Erstattungshöhe Sie für die Psychotherapie rechnen können und sich ggf. die notwendigen Antragsunterlagen zusenden zu lassen.

BEIHILFE

Die Beihilfe erstattet die Kosten für eine Psychotherapie, wenn die Voraussetzung der Beihilfefähigkeit erfüllt ist. Die Kostenübernahme ist dann in der Regel problemlos. Bitte fordern Sie die nötigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle an. Wichtig ist, die Kostenübernahme vor Beginn einer Therapie zu klären. In der Regel kann zeitnah mit einer Psychotherapie begonnen werden.

SELBST BEZAHLEN

Es ist natürlich auch möglich, eine Psychotherapie selbst zu bezahlen. Dies kann Vorteile haben. Zum einen kann die Therapie meist sofort beginnen, da Wartezeiten für die Beantragung entfallen. Zum anderen wird keine Diagnose gestellt, die bei Krankenkassen gespeichert wird.

Die Abrechnung erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Aktuell beträgt der Stundensatz für eine Einzeltherapiesitzung 134,07 EUR (50 min + 10 min Dokumentation, 2,3 facher Satz). Die Kosten für Psychotherapien sind oft als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.

GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG (KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN)

Leider verfüge ich nicht über eine Zulassung als Kassentherapeutin und kann daher nicht regulär mit den gesetzlichen  Krankenkassen abrechnen.

​Sofern ein dringender Therapiebedarf besteht, Sie aber keinen Platz in einer Praxis mit Kassenzulassung finden, kann dennoch eine Therapie über das sogenannte "Kostenerstattungsverfahren" bei Ihrer Kasse beantragt werden.

Ein wichtiger erster Schritt ist hierzu im Rahmen einer Psychotherapeutischen Sprechstunde in einer Kassenpraxis die Notwendigkeit einer Therapie prüfen und sich ggf. auch eine besondere Dinglichkeit bescheinigen zu lassen. Entsprechende Termine erhalten Sie über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung. Diese erreichen Sie telefonisch unter 116 117 bzw. über die Homepage https://eterminservice.de/terminservice

Außerdem müssen alle erfolglosen Versuche, einen regulären Therapieplatz zu finden dokumentiert werden. (Wann wurde die Praxis kontaktiert? GIbt es eine Warteliste für freie Plätze? Falls ja, wie lange ist die voraussichtliche Wartezeit?)

 

Dieses Vorgehen ist zwar zunächst mit etwas Aufwand verbunden (insbesondere durch das Dokumentieren der gescheiterten Kontaktversuche), kann aber je nach Kasse durchaus zu einem positiven Ergebis führen. Die Kasse übernimmt in einem solchen Fall auch dann die kompletten Therapiekosten, wenn die Therapie in einer Privatpraxis durchgeführt wird. Schreiben Sie mir gerne für mehr Informationen - am Besten gleich mit Nennung Ihrer konkreten Krankenkasse.  

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